Insolvenzbekanntmachung

Boorschti UG (haftungsbeschränkt)

Halle (Saale)

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur Boorschti UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2026, Aktenzeichen 59 IN 181/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 181/26
Registerbezug
Stendal, HRB 30486
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
07.10.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
2.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Mietwagenservice mit Personenbeförderung.

Veröffentlichungstext

59 IN 181/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Boorschti UG (haftungsbeschränkt), geb. am 19.05.1985, Ankerstraße 3 a, 06108 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 30486), vertr. d.: Katharina Fiess, Feldstraße 5, 17506 Gützkow, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 29.10.2026, 10:00 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Aufnahme oder Ablehnung eines Rechtsstreits von erheblichem Streitwert
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 06.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
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