Sicherungsmaßnahme
Bonne Chance Personaldienstleistungen GmbH
Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat zur Bonne Chance Personaldienstleistungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.02.2026, Aktenzeichen 96 IN 41/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 41/26
- Registerbezug
- Bonn, HRB 9774
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 41/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 9774 eingetragenen Bonne Chance Personaldienstleistungen GmbH, Lennéstraße 48, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcello Montuori, Lennéstr. 32 , 53113 Bonn
ist am 25.02.2026, um 12:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Alexander Römer, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 41/26
Amtsgericht Bonn, 25.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 9774 eingetragenen Bonne Chance Personaldienstleistungen GmbH, Lennéstraße 48, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcello Montuori, Lennéstr. 32 , 53113 Bonn
ist am 25.02.2026, um 12:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Alexander Römer, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 41/26
Amtsgericht Bonn, 25.02.2026