Restschuldbefreiung
Bongartz, Mona
Köln
Das Amtsgericht Bonn hat zur Bongartz, Mona eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2026, Aktenzeichen 98 IN 54/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 98 IN 54/23
- Registerbezug
- Siegburg, HRA 6804
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 54/23
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
der Frau Mona Müller, Am Damm 34, 50999 Köln, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegburg unter HRA 6804 eingetragenen Firma fithound BARF - Bad Honnef e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AHS, Antoni, Haverkamp u. Sternebeck, Kaiser-Wilhelm-Ring 34, 50672 Köln
ist die Laufzeit der Abtretungserklärung abgelaufen. Nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an, § 300 InsO.
Die Insolvenzgläubiger, die eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben, erhalten hiermit Gelegenheit, binnen drei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen.
Ein Antrag ist auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und muss innerhalb der genannten Frist schriftlich einschließlich der vollständigen Unterlagen zur Glaubhaftmachung bei Gericht eingegangen sein.
98 IN 54/23
Amtsgericht Bonn, 06.10.2026
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
der Frau Mona Müller, Am Damm 34, 50999 Köln, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Siegburg unter HRA 6804 eingetragenen Firma fithound BARF - Bad Honnef e.K.
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte AHS, Antoni, Haverkamp u. Sternebeck, Kaiser-Wilhelm-Ring 34, 50672 Köln
ist die Laufzeit der Abtretungserklärung abgelaufen. Nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an, § 300 InsO.
Die Insolvenzgläubiger, die eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet haben, erhalten hiermit Gelegenheit, binnen drei Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen.
Ein Antrag ist auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und muss innerhalb der genannten Frist schriftlich einschließlich der vollständigen Unterlagen zur Glaubhaftmachung bei Gericht eingegangen sein.
98 IN 54/23
Amtsgericht Bonn, 06.10.2026