Sicherungsmaßnahme

BONES HANDS GmbH

Bochum

Das Amtsgericht Bochum hat zur BONES HANDS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.06.2026, Aktenzeichen 80 IN 542/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 542/26
Registerbezug
Bochum, HRB 21188
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.06.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Christina Johanna Bernath zu Bernathfalva

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 542/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 21188 eingetragenen BONES HANDS GmbH, Gebäude C 43, Hemer Straße 299, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Barabasch, Schwerinstraße 43, 44805 Bochum

Geschäftszweig: die Produktion, der Handel, Kauf und Verkauf von Kosmetika und Mitteln zur Körper- und Schönheitspflege

ist am 08.06.2026, um 16:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christina Johanna Bernath zu Bernathfalva, Josef-Baumann-Str. 7, 44805 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 542/26
Amtsgericht Bochum, 08.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme