Sicherungsmaßnahme

Bonami Foodservice GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Bonami Foodservice GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.12.2025, Aktenzeichen 70a IN 431/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 431/25
Registerbezug
Köln, HRB 47895
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
André Dobiey
Im Handelsregister seit
2002
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Vermarktung von Lebensmitteln, insbesondere von Eiskrem- und Tiefkühlkostprodukten an den Fachhandel und die Gastronomie. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar förderlich sind.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 431/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 47895 eingetragenen Bonami Foodservice GmbH, Marktstraße 10, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Schneider, Marktstr. 10, 50968 Köln

Geschäftszweig: die Vermarktung von Lebensmitteln, insbesondere von Eiskrem- und Tiefkühlkostprodukten an den Fachhandel und die Gastronomie.

ist am 09.12.2025, um 12:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Dobiey, Sachsenring 69, 50677 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70a IN 431/25
Amtsgericht Köln, 09.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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