Masseunzulänglichkeit
Böttcher Sanitär Heizung GmbH
Schkeuditz
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Böttcher Sanitär Heizung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.11.2025, Aktenzeichen 402 IN 1769/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 402 IN 1769/25
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 40722
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 26.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Durchführung von Installation, Wartung und Reparaturen von Heizungs-, Sanitär-, Klima- und Lüftungsanlagen einschließlich Nebenanlagen und Isolierungen sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte.
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 402 IN 1769/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Böttcher Sanitär und Heizung GmbH, August-Bebel-Straße 5, 04435 Schkeuditz, Amtsgericht Leipzig , HRB 40722
vertreten durch den Geschäftsführer Mathias Arndt
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 25.11.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Thilo H. Korn, Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig, Website: www.korn-letzas.de, Telefax: 0341 98411198, Email geschäftlich: info@korn-letzas.de, Telefon geschäftlich: 0341 98411 0
schriftlich geltend zu machen.
Aktenzeichen: 402 IN 1769/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Böttcher Sanitär und Heizung GmbH, August-Bebel-Straße 5, 04435 Schkeuditz, Amtsgericht Leipzig , HRB 40722
vertreten durch den Geschäftsführer Mathias Arndt
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 25.11.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Thilo H. Korn, Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig, Website: www.korn-letzas.de, Telefax: 0341 98411198, Email geschäftlich: info@korn-letzas.de, Telefon geschäftlich: 0341 98411 0
schriftlich geltend zu machen.