Sicherungsmaßnahme

Bönning + Sommer Produktion u. Vertrieb GmbH & Co. KG

Warburg

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Bönning + Sommer Produktion u. Vertrieb GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.06.2026, Aktenzeichen 43 IN 462/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 462/26
Registerbezug
Paderborn, HRA 3229
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
16.06.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Dr. Yorck Tilman Streitbörger
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 462/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRA 3229 eingetragenen Bönning + Sommer Produktion u. Vertrieb GmbH & Co. KG, Bernhardusstr. 48, 34414 Warburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 4956 eingetragene Diemela Beteiligungs GmbH, Bernhardusstr. 48, 34414 Warburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Martin Sommer, und Herrn Tobias Sommer,

ist am 16.06.2026, um 12:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 462/26
Amtsgericht Bielefeld, 16.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme