Sicherungsmaßnahme
Böhm & Plegge Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Ibbenbüren
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Böhm & Plegge Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 79 IN 53/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 79 IN 53/26
- Registerbezug
- Steinfurt, HRB 5443
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Dr. Jan Teerling
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 53/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5443 eingetragenen Böhm & Plegge Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wilhelmstr. 34, 49477 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Heinrich Plegge, Wilhelmstr. 36, 49477 Ibbenbüren
ist am 28.09.2026, um 11:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan Teerling, Klosterstraße 2, 49477 Ibbenbüren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
79 IN 53/26
Amtsgericht Münster, 28.09.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 5443 eingetragenen Böhm & Plegge Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wilhelmstr. 34, 49477 Ibbenbüren, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Heinrich Plegge, Wilhelmstr. 36, 49477 Ibbenbüren
ist am 28.09.2026, um 11:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan Teerling, Klosterstraße 2, 49477 Ibbenbüren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
79 IN 53/26
Amtsgericht Münster, 28.09.2026