Sicherungsmaßnahme
BodyGen GmbH
Leverkusen
Das Amtsgericht Köln hat zur BodyGen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.12.2025, Aktenzeichen 70a IN 432/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 432/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 114116
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Jochen Müller
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 26.854 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Vertrieb von DNA-Lifestyle-Tests und Vermittlungsdienstleistungen im medizinischen Bereich.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 432/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 114116 eingetragenen BodyGen GmbH, Maybachstr. 37, 51381 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehdizadeh Tameh, Maybachstraße 37, 51381 Leverkusen
Geschäftszweig: Vertrieb von DNA-Lifestyle-Tests und Vermittlungsdienstleistungen im medizinischen Bereich.
ist am 11.12.2025, um 11:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Müller, Gerichtstraße 8, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 432/25
Amtsgericht Köln, 11.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 114116 eingetragenen BodyGen GmbH, Maybachstr. 37, 51381 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehdizadeh Tameh, Maybachstraße 37, 51381 Leverkusen
Geschäftszweig: Vertrieb von DNA-Lifestyle-Tests und Vermittlungsdienstleistungen im medizinischen Bereich.
ist am 11.12.2025, um 11:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Müller, Gerichtstraße 8, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 432/25
Amtsgericht Köln, 11.12.2025