Sicherungsmaßnahme

BodyGen GmbH

Leverkusen

Das Amtsgericht Köln hat zur BodyGen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.12.2025, Aktenzeichen 70a IN 432/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 432/25
Registerbezug
Köln, HRB 114116
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Jochen Müller
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
26.854 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Vertrieb von DNA-Lifestyle-Tests und Vermittlungsdienstleistungen im medizinischen Bereich.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 432/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 114116 eingetragenen BodyGen GmbH, Maybachstr. 37, 51381 Leverkusen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mehdizadeh Tameh, Maybachstraße 37, 51381 Leverkusen

Geschäftszweig: Vertrieb von DNA-Lifestyle-Tests und Vermittlungsdienstleistungen im medizinischen Bereich.

ist am 11.12.2025, um 11:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Müller, Gerichtstraße 8, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70a IN 432/25
Amtsgericht Köln, 11.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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