Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
BoDeWa GmbH - Der Bodenausstatter
Krefeld
Das Amtsgericht Krefeld hat zur BoDeWa GmbH - Der Bodenausstatter eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.03.2026, Aktenzeichen 500 IN 283/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 500 IN 283/25
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 5682
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 02.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Herstellung von Oberböden aller Art mit Ausnahme von keramischen Oberböden und Natursteinbelägen sowie das Verlegen entsprechender Wandbeläge und der Handel mit diesen Belägen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und/oder deren Geschäftsführung übernehmen. Sie kann andere Unternehmen erwerben, Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte tätigen, die mit dem in Ab …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 283/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5682 eingetragenen BoDeWa GmbH - Der Bodenausstatter, Saalestr. 18, 47800 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Oppenberg, Amsterdamer Str. 22, 40474 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Aulinger Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, Josef-Neuberger-Str. 4, 44787 Bochum
Es liegt ein Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Festsetzung seiner Vergütung vor.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen.
500 IN 283/25
Amtsgericht Krefeld, 27.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 5682 eingetragenen BoDeWa GmbH - Der Bodenausstatter, Saalestr. 18, 47800 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Klaus Oppenberg, Amsterdamer Str. 22, 40474 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Aulinger Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, Josef-Neuberger-Str. 4, 44787 Bochum
Es liegt ein Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Festsetzung seiner Vergütung vor.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 10 Tagen.
500 IN 283/25
Amtsgericht Krefeld, 27.02.2026