Sicherungsmaßnahme
BMV Gaststättenbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Braunschweig
Das Amtsgericht Braunschweig hat zur BMV Gaststättenbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.06.2026, Aktenzeichen 272 IN 215/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Braunschweig
- Aktenzeichen
- 272 IN 215/26
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 3815
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 17.06.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Henning Bosse
- Im Handelsregister seit
- 1994
- Stammkapital
- 31.200 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb gastronomischer Unternehmen einschließlich Diskotheken.
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: 272 IN 215/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BMV Gaststättenbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Küchenstraße 1, 38100 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 3815), vertr. d.: Gökhan San, Willi-Blume-Weg 31, 38239 Salzgitter, (Geschäftsführer), ist am gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Henning Bosse, Am Hafen 2, 38112 Braunschweig, Tel.: 0531/8891942, Fax: 0531/8891944, E-Mail: braunschweig@bosse-ruediger.de, Internet: www.bosse-ruediger.de bestellt worden.
Amtsgericht Braunschweig, 15.06.2026
Amtsgericht Braunschweig, 15.06.2026