Forderungsprüfung
BMS - Stahlbau GmbH
Görlitz
Das Amtsgericht Dresden hat zur BMS - Stahlbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.03.2026, Aktenzeichen 551 IN 633/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 551 IN 633/20
- Registerbezug
- Dresden, HRB 25683
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 27.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551 IN 633/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMS - Stahlbau GmbH, Lorenzstraße 10, 02827 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 25683
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Rafelt
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 26.05.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 551 IN 633/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BMS - Stahlbau GmbH, Lorenzstraße 10, 02827 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRB 25683
vertreten durch den Geschäftsführer Enrico Rafelt
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 26.05.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.