Forderungsprüfung
BMO Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)
Rothenstein
Das Amtsgericht Gera hat zur BMO Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.07.2025, Aktenzeichen 8 IN 18/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Gera
- Aktenzeichen
- 8 IN 18/21
- Registerbezug
- Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 517244
- Bundesland
- Thüringen
- Veröffentlichung
- 16.07.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
8 IN 18/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMO Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 2, 07751 Rothenstein, vertreten durch die Geschäftsführerin Sandra Stöckel
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 517244
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.09.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 10.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BMO Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 2, 07751 Rothenstein, vertreten durch die Geschäftsführerin Sandra Stöckel
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 517244
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.09.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 10.07.2025