Aufhebung des Verfahrens
BM Objektdesign GmbH
Bergheim
Das Amtsgericht Köln hat zur BM Objektdesign GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 70a IN 133/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 133/19
- Registerbezug
- Köln, HRB 82005
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Beratung bei der Inneneinrichtung und -gestaltung sowie der Handel mit Waren aller Art, insbesondere Wohnungseinrichtung, Gartenmöbel, Blumen, Farben, Tapeten und Bodenbelägen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 133/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82005 eingetragenen BM Objektdesign GmbH, Glescher Str. 126, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Ewald Kuhlen, Humboldstr. 15, 50126 Bergheim
wird heute, am 08.10.2026, um 15:54 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
70a IN 133/19
Amtsgericht Köln, 08.10.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 82005 eingetragenen BM Objektdesign GmbH, Glescher Str. 126, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Ewald Kuhlen, Humboldstr. 15, 50126 Bergheim
wird heute, am 08.10.2026, um 15:54 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
70a IN 133/19
Amtsgericht Köln, 08.10.2026