Sicherungsmaßnahme

BM Metallbau Handel- und Service GmbH

Wettenberg

Das Amtsgericht Gießen hat zur BM Metallbau Handel- und Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.05.2026, Aktenzeichen 6 IN 95/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Gießen
Aktenzeichen
6 IN 95/26
Registerbezug
Gießen, HRB 5389
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
05.05.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

6 IN 95/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BM Metallbau Handel- und Service GmbH, Handel und Vertrieb Metallbauteile, Auf der Höll 14, 35435 Wettenberg (AG Gießen , HRB 5389), vertr. d.: Guido Haupt, Lohweg 3, 90596 Schwanstetten, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 17.04.2026 um 10:38 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen einsehbar.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gießen, 05.05.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Sicherungsmaßnahme