Aufhebung des Verfahrens

blupalu GmbH

Bocholt

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur blupalu GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.07.2026, Aktenzeichen 75 IN 62/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
75 IN 62/19
Registerbezug
Coesfeld, HRB 15029
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
01.07.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Leo Schoofs
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Import, die Vermarktung und der Vertrieb von Artikeln im Ecommerce, insbesondere Artikel rund um den privaten Haushalt.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 62/19

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der blupalu GmbH, Öwerhook 66a, 46395 Bocholt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bastian Sämisch, Große Allee 9, 46397 Bocholt

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Leo Schoofs, Meckenemstraße 14, 46395 Bocholt

wird heute, am 29.06.2026, um 11:50 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Hinsichtlich eventueller Quotenausschüttungen in dem Insolvenzverfahren beim Amtsgerichts Münster Az.: 75 IK 19/21 wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Münster schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

75 IN 62/19
Amtsgericht Münster, 29.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Eröffnung des Verfahrens
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