Forderungsprüfung
Blumhagen, Stephanie
Chemnitz
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur Blumhagen, Stephanie eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.12.2025, Aktenzeichen 520 IN 1119/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 520 IN 1119/19
- Registerbezug
- Chemnitz, HRA 6983
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 15.12.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 520 IN 1119/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stephanie Blumhagen, geb. 25.02.1971, Arndtplatz 4, 09111 Chemnitz
Inhaber der Haase´s Fleischerei e.K., Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 6983
ergeht am 12.12.2025 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.01.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Dirk Herzig zur Einsicht aus. Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Aktenzeichen: 520 IN 1119/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stephanie Blumhagen, geb. 25.02.1971, Arndtplatz 4, 09111 Chemnitz
Inhaber der Haase´s Fleischerei e.K., Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRA 6983
ergeht am 12.12.2025 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.01.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Dirk Herzig zur Einsicht aus. Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.