Sicherungsmaßnahme
Blumenhof Bersch GmbH
Dormagen
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Blumenhof Bersch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.06.2026, Aktenzeichen 503 IN 151/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 503 IN 151/26
- Registerbezug
- Neuss, HRB 24981
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 26.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Georg Faude
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 151/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des AG Neuss unter HRB 24981 eingetragenen Blumenhof Bersch GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Robin Bersch und Nicklas Bersch, Chrysanthemenweg 1, 41540 Dormagen
ist am 26.06.2026, um 10:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Georg Faude, Louise-Dumont-Straße 5, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
503 IN 151/26
Amtsgericht Düsseldorf, 26.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des AG Neuss unter HRB 24981 eingetragenen Blumenhof Bersch GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Robin Bersch und Nicklas Bersch, Chrysanthemenweg 1, 41540 Dormagen
ist am 26.06.2026, um 10:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Georg Faude, Louise-Dumont-Straße 5, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
503 IN 151/26
Amtsgericht Düsseldorf, 26.06.2026