Sicherungsmaßnahme
bluegardens AG
Frechen
Das Amtsgericht Aachen hat zur bluegardens AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.04.2026, Aktenzeichen 93 IN 75/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 75/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 122970
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.04.2026
- Rechtsform
- AG
- Insolvenzverwalter
- Arne Meyer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 75/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 122970 eingetragenen bluegardens AG, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Cioska,
Geschäftszweig: Aufbau und Betrieb einer Einkaufs- und Netzwerkplattform für den Poolbau
ist am 14.04.2026, um 08:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Arne Meyer, Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 75/26
Amtsgericht Aachen, 14.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 122970 eingetragenen bluegardens AG, Augustinusstraße 11a, 50226 Frechen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Cioska,
Geschäftszweig: Aufbau und Betrieb einer Einkaufs- und Netzwerkplattform für den Poolbau
ist am 14.04.2026, um 08:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Arne Meyer, Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 75/26
Amtsgericht Aachen, 14.04.2026