Sicherungsmaßnahme
Blue Shark Trading & Logistics GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur Blue Shark Trading & Logistics GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.06.2026, Aktenzeichen 620 IN 785/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 785/26
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 35129
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Gerd Bekaan
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 785/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35129 eingetragenen Blue Shark Trading & Logistics GmbH, Bergheimer Straße 140,, 47228 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Li Jiuyang, Lintforter Straße 107, 47055 Duisburg
ist am 12.06.2026, um 12:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Gerd Bekaan, Sollbrüggenstr. 52, 47800 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 785/26
Amtsgericht Duisburg, 12.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35129 eingetragenen Blue Shark Trading & Logistics GmbH, Bergheimer Straße 140,, 47228 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Li Jiuyang, Lintforter Straße 107, 47055 Duisburg
ist am 12.06.2026, um 12:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Gerd Bekaan, Sollbrüggenstr. 52, 47800 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 785/26
Amtsgericht Duisburg, 12.06.2026