Forderungsprüfung
Bleibtreu 17 Gastro UG (haftungsbeschränkt)
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Bleibtreu 17 Gastro UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 3610 IN 10581/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3610 IN 10581/25
- Registerbezug
- Berlin, HRB 200446
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 03.06.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Betreiben eines Gastronomiebetriebes mit Schank- und Speisewirtschaft.
Veröffentlichungstext
3610 IN 10581/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bleibtreu 17 Gastro UG (haftungsbeschränkt), Bleibtreustraße 17, 10623 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Osman Pireci
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 200446
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bleibtreu 17 Gastro UG (haftungsbeschränkt), Bleibtreustraße 17, 10623 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Osman Pireci
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 200446
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 28.05.2026