Sicherungsmaßnahme

Blaurock KG

Neubulach

Das Amtsgericht Tübingen hat zur Blaurock KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.08.2026, Aktenzeichen 22 IN 463/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Tübingen
Aktenzeichen
22 IN 463/25
Registerbezug
Stuttgart, HRA 331105
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
19.08.2026
Rechtsform
KG

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

22 IN 463/25

In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Blaurock KG, Hauptstraße 12, 75387 Neubulach, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter Andreas Blaurock
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 331105
- Schuldnerin -

Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.

Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 19.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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