Sicherungsmaßnahme

BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH

Aachen

Das Amtsgericht Aachen hat zur BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.07.2026, Aktenzeichen 91 IN 197/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 197/26
Registerbezug
Aachen, HRB 12760
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.07.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Andreas Schmitz
Branchenindikator
Unternehmensdienstleistungen (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 197/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 12760 eingetragenen BKI Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH, Jülicher Sraße 318-320, 52070 Aachen, früherer Name: Beratung öffentlicher Planungs- und Aufgabenträger bei der Entwicklung, Einrichtung und beim Betrieb von öffentlichen Daseinsvorsorge u.a., gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Friederike Belinda Maria Schweer,

ist am 23.07.2026, um 10:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Krefelder Straße 153, 52070 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

91 IN 197/26
Amtsgericht Aachen, 23.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme