Sicherungsmaßnahme
BiSA Bildungs- und Schulakademie gemeinnützige GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur BiSA Bildungs- und Schulakademie gemeinnützige GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.06.2026, Aktenzeichen 620 IN 1309/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 1309/26
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 24131
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Sarah Wolf
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1309/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der BiSA Bildungs- und Schulakademie gemeinnützige GmbH, Albert-Hahn-Str. 25, 47269 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Holger Sikorski, und Frau Michaela Merfeld-Hilgers, Zum Bockekamp 26 , 47259 Duisburg
ist am 09.06.2026, um 11:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1309/26
Amtsgericht Duisburg, 09.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der BiSA Bildungs- und Schulakademie gemeinnützige GmbH, Albert-Hahn-Str. 25, 47269 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Holger Sikorski, und Frau Michaela Merfeld-Hilgers, Zum Bockekamp 26 , 47259 Duisburg
ist am 09.06.2026, um 11:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sarah Wolf, Schifferstr. 166, 47059 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 1309/26
Amtsgericht Duisburg, 09.06.2026