Aufhebung des Verfahrens

Biomagnetik Park AG

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Biomagnetik Park AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.08.2022, Aktenzeichen 67a IN 92/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 92/22
Registerbezug
Hamburg, HRB 165904
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
29.08.2022
Rechtsform
AG
Im Handelsregister seit
2020
Grundkapital
920.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung von neuen innovativen Medizinprodukten sowie deren Vertrieb und der Aufbau und Betrieb von Diagnostik- Zentren.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 92/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165904 eingetragenen Biomagnetik Park AG, Tempowerkring 6, 21079 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Mönch, Bruggspergerstraße 58, 81545 München

wird der auf den 29.08.2022 bestimmte schriftliche Berichts- und Prüfungstermin aufgehoben.

Es wird ein mündlicher Berichts- und Prüfungstermin anberaumt zur Berichterstattung des Insolvenzverwalters über die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin und die Ursachen der Insolvenz, ferner zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung

über die Beibehaltung des eingesetzten Insolvenzverwalters oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters bzw. einer neuen Insolvenzverwalterin über die Wahl eines Gläubigerausschusses über den Fortgang des Insolvenzverfahrens (§ 157 InsO, Fortführung oder Stilllegung)sowie gegebenenfalls über Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten(§ 149 InsO), zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) wie der Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, zur Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, zur Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, zur Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Vertriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

bestimmt auf

Mittwoch, 14.09.2022, 11:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67a IN 92/22
Amtsgericht Hamburg, 24.08.2022

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Forderungsprüfung
  6. Aufhebung des Verfahrens
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme
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