Vergütungsfestsetzung

Biofabrik Technologies GmbH

Dresden

Das Amtsgericht Dresden hat zur Biofabrik Technologies GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2026, Aktenzeichen 542 IN 483/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dresden
Aktenzeichen
542 IN 483/25
Registerbezug
Dresden, HRB 29551
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
26.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 542 IN 483/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Biofabrik Technologies GmbH, Rossendorfer Ring 6, 01328 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 29551
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

Die Gläubigerversammlung stimmt der Beauftragung des Rechtsanwalts Lars Birkigt, Birkigt Frohberg Rechtsanwälte, Hauptstraße 36, 01097 Dresden, durch die Insolvenzverwalterin auf Grundlage eines Dienstvertrages mit der Insolvenzmasse für seine Tätigkeit als Verfahrenspfleger zu. Die Vergütung beträgt € 250,00 netto je Zeitstunde begrenzt auf fünf Zeitstunden, mithin also auf € 1.250,00 netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und erforderlicher Auslagen.

beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 10.11.2026, 09:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Forderungsprüfung
  4. Sicherungsmaßnahme