Forderungsprüfung
Bioerdgas Hallertau GmbH
Wolnzach
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur Bioerdgas Hallertau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen IN 81/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 81/26
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 5727
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 29.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 81/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bioerdgas Hallertau GmbH, Kellerstraße 1, 85283 Wolnzach, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Bonsen Claus und Deupmann Hermann
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 5727
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 29.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bioerdgas Hallertau GmbH, Kellerstraße 1, 85283 Wolnzach, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Bonsen Claus und Deupmann Hermann
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 5727
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 29.10.2026