Sicherungsmaßnahme
Biobäckerei Schomaker GmbH & Co. KG
Neukirchen-Vluyn
Das Amtsgericht Kleve hat zur Biobäckerei Schomaker GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2026, Aktenzeichen 33 IN 17/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 33 IN 17/26
- Registerbezug
- Kleve, HRA 5690
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.04.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 33 IN 17/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 5690 eingetragenen Biobäckerei Schomaker GmbH & Co. KG, Weserstraße 11, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19710 eingetragene Andreas Schomaker Verwaltung GmbH, Weserstraße 11, 47506 Neukirchen-Vluyn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schomaker, Dammweg 20, 47661 Issum,
ist am 24.04.2026, um 12:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
33 IN 17/26
Amtsgericht Kleve, 24.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 5690 eingetragenen Biobäckerei Schomaker GmbH & Co. KG, Weserstraße 11, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19710 eingetragene Andreas Schomaker Verwaltung GmbH, Weserstraße 11, 47506 Neukirchen-Vluyn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Schomaker, Dammweg 20, 47661 Issum,
ist am 24.04.2026, um 12:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
33 IN 17/26
Amtsgericht Kleve, 24.04.2026