Sicherungsmaßnahme
Biobäckerei Farina / Farina - Pustekuchen GmbH
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Biobäckerei Farina / Farina - Pustekuchen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2025, Aktenzeichen 43 IN 929/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 929/25
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 6872
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Frank Schorisch
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 929/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6872 eingetragenen Biobäckerei Farina / Farina - Pustekuchen GmbH, Engerstr. 102, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Peter Klein, Engerstr. 102, 32051 Herford
ist am 10.10.2025, um 19:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Schorisch, Berliner Straße 3, 32052 Herford bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 929/25
Amtsgericht Bielefeld, 10.10.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6872 eingetragenen Biobäckerei Farina / Farina - Pustekuchen GmbH, Engerstr. 102, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Peter Klein, Engerstr. 102, 32051 Herford
ist am 10.10.2025, um 19:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank Schorisch, Berliner Straße 3, 32052 Herford bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 929/25
Amtsgericht Bielefeld, 10.10.2025