Sicherungsmaßnahme
BIO-NaCo GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur BIO-NaCo GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2026, Aktenzeichen 253 IN 81/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 253 IN 81/26
- Registerbezug
- Dortmund, HRB 31977
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Andreas Grund
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 81/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31977 eingetragenen BIO-NaCo GmbH, Bünnerhelfstr. 5, 44379 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Albert Duhanaj, Zur Allemende 20, 44892 Bochum
Geschäftszweig: der Handel mit Trinkwasser, Desinfektionsmittel, Lebensmittel, Gesundheitspordukten und Hygieneartikeln sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten sowie der Großhandel, pp
ist am 05.08.2026, um 12:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Grund, Ostenhellweg 53, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
253 IN 81/26
Amtsgericht Dortmund, 05.08.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31977 eingetragenen BIO-NaCo GmbH, Bünnerhelfstr. 5, 44379 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Albert Duhanaj, Zur Allemende 20, 44892 Bochum
Geschäftszweig: der Handel mit Trinkwasser, Desinfektionsmittel, Lebensmittel, Gesundheitspordukten und Hygieneartikeln sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten sowie der Großhandel, pp
ist am 05.08.2026, um 12:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Grund, Ostenhellweg 53, 44135 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
253 IN 81/26
Amtsgericht Dortmund, 05.08.2026