Sicherungsmaßnahme
Bio-line GmbH
Dortmund
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Bio-line GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.04.2020, Aktenzeichen 257 IN 34/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 257 IN 34/20
- Registerbezug
- Dortmund, HRB HRB 25717
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.04.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Thorsten Klepper
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 34/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 25717 eingetragenen
Bio-line GmbH, Hansastr. 14, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Guido Schulze-Arendt, Rauendahlstr. 76, 58452 Witten
Geschäftszweig: Groß- und Einzelhandel mit Schuhen und Nebenartikeln
ist am 09.04.2020, um 12:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Südwall
11, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
257 IN 34/20
Amtsgericht Dortmund, 09.04.2020
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 25717 eingetragenen
Bio-line GmbH, Hansastr. 14, 44137 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Guido Schulze-Arendt, Rauendahlstr. 76, 58452 Witten
Geschäftszweig: Groß- und Einzelhandel mit Schuhen und Nebenartikeln
ist am 09.04.2020, um 12:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Südwall
11, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
257 IN 34/20
Amtsgericht Dortmund, 09.04.2020