Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

BIO-CONCEPT Altmark GmbH

Klötze

Das Amtsgericht Hansestadt Stendal hat zur BIO-CONCEPT Altmark GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.03.2022, Aktenzeichen 7 IN 148/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 148/20
Registerbezug
Stendal, HRB 8266
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
08.03.2022
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

7 IN 148/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BIO-CONCEPT Altmark GmbH, OT Kusey, Köckter Weg 5, 38486 Klötze (AG Stendal, HRB 8266), vertr. d.: 1. Wilfried Seineke, OT Immekath, Kahlenberg 30, 38486 Klötze, (Geschäftsführer), 2. Siegfried Schmidt, Poststraße 15 c, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther auf Grundlage einer Berechnungsmasse in Höhe von 387.488,27 € gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO sowie 1, 2, 4, 7, 8 und 10 InsVV festgesetzt worden. Zuschläge: 68,00 %. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 08.03.2022

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme