Forderungsprüfung
Bingenerstr. 43 GmbH
Gmund
Das Amtsgericht Wolfratshausen hat zur Bingenerstr. 43 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2026, Aktenzeichen IN 44/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wolfratshausen
- Aktenzeichen
- IN 44/17
- Registerbezug
- München, HRB 202670
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 18.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 44/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bingenerstr. 43 GmbH, Hochwiesweg 5, 83703 Gmund, vertreten durch die Geschäftsführerin Singldinger Petra
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 202670
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ramisch, Ganslmeier, Mozartstraße 8, 80336 München, Gz.: 16/0151
1. Die Prüfung der am 11.09.2026 nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderung (§ 39 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 18.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bingenerstr. 43 GmbH, Hochwiesweg 5, 83703 Gmund, vertreten durch die Geschäftsführerin Singldinger Petra
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 202670
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ramisch, Ganslmeier, Mozartstraße 8, 80336 München, Gz.: 16/0151
1. Die Prüfung der am 11.09.2026 nachträglich angemeldeten nachrangigen Insolvenzforderung (§ 39 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 18.09.2026