Insolvenzbekanntmachung
BIMA Verwaltungs GmbH
Hürth
Das Amtsgericht Köln hat zur BIMA Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.07.2026, Aktenzeichen 70a IN 290/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 290/24
- Registerbezug
- Köln, HRB 99799
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 07.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Verwaltung eigenen Vermögens und die Übernahme Komplementärfunktion für Kommanditgesellschaften
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 290/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99799 eingetragenen BIMA Verwaltungs GmbH, Wegelinstr. 16, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dragan Miljevic, Berliner Ring 26f, 50321 Brühl
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 eingesehen werden.
70a IN 290/24
Amtsgericht Köln, 06.07.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99799 eingetragenen BIMA Verwaltungs GmbH, Wegelinstr. 16, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dragan Miljevic, Berliner Ring 26f, 50321 Brühl
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 eingesehen werden.
70a IN 290/24
Amtsgericht Köln, 06.07.2026