Sicherungsmaßnahme
Bilsing Hotelbetrieb GmbH & Co. KG
Attendorn
Das Amtsgericht Siegen hat zur Bilsing Hotelbetrieb GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2026, Aktenzeichen 25 IN 114/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 114/26
- Registerbezug
- Siegen, HRA 7386
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.04.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Dr. Jan Janßen
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 114/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7386 eingetragenen Bilsing Hotelbetrieb GmbH & Co. KG, Schnellenberg 1, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 7263 eingetragene Bilsing Hotelbetrieb Verwaltungs GmbH, Burg Schnellenberg, 57439 Attendorn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Bilsing,
Geschäftszweig: Betrieb eines Hotels
ist am 24.04.2026, um 13:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, Kölner Straße 58, 57072 Siegen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 114/26
Amtsgericht Siegen, 24.04.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRA 7386 eingetragenen Bilsing Hotelbetrieb GmbH & Co. KG, Schnellenberg 1, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 7263 eingetragene Bilsing Hotelbetrieb Verwaltungs GmbH, Burg Schnellenberg, 57439 Attendorn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Bilsing,
Geschäftszweig: Betrieb eines Hotels
ist am 24.04.2026, um 13:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen, Kölner Straße 58, 57072 Siegen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 114/26
Amtsgericht Siegen, 24.04.2026