Sicherungsmaßnahme
Bilek Versicherungsmakler UG (haftungsbeschränkt)
Minden
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Bilek Versicherungsmakler UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.05.2026, Aktenzeichen 43 IN 348/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 348/26
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 11387
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.05.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Marco Kuhlmann
- Branchenindikator
- Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 348/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 11387 eingetragenen Bilek Versicherungsmakler UG (haftungsbeschränkt), Sophienweg 17, 32429 Minden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Asta Bilek, Sophienweg 17, 32429 Minden
Geschäftszweig: Versicherungsmakler und Bausparkassenvermittlung.
ist am 06.05.2026, um 10:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Bahnhofstr. 24, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 348/26
Amtsgericht Bielefeld, 06.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 11387 eingetragenen Bilek Versicherungsmakler UG (haftungsbeschränkt), Sophienweg 17, 32429 Minden, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Asta Bilek, Sophienweg 17, 32429 Minden
Geschäftszweig: Versicherungsmakler und Bausparkassenvermittlung.
ist am 06.05.2026, um 10:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Bahnhofstr. 24, 32312 Lübbecke bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 348/26
Amtsgericht Bielefeld, 06.05.2026