Sicherungsmaßnahme

Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH

Hannover

Das Amtsgericht Hannover hat zur Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2025, Aktenzeichen 908 IN 682/25 - 7 -.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
908 IN 682/25 - 7 -
Registerbezug
Hannover, HRB 54404
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
07.10.2025
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

908 IN 682/25 - 7 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft gemeinnützige GmbH, Höfestraße 19-21, 30163 Hannover, DEUTSCHLAND (AG Hannover, HRB 54404), vertr. d.: 1. Andreas Krestel, Laatzen, (Geschäftsführer), 2. Patrick German Weber, Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 07.10.2025 folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270b Abs. 1 InsO wird der Antragstellerin eine Frist zur Vorlage eines Insolvenzplanes von drei Monaten gesetzt.
Gemäß §§ 270a Abs. 1, 270b Abs. 2 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung, Uhlemeyerstraße 9 - 11, 30175 Hannover, Tel.: 0511 64200-790, Fax: 0511 64200-799.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 07.10.2025

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Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzplan
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Sicherungsmaßnahme