Forderungsprüfung
Bilderdienst Allgäu UG (haftungsbeschränkt)
Kempten
Das Amtsgericht Kempten (Allgäu) hat zur Bilderdienst Allgäu UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.02.2026, Aktenzeichen IN 449/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kempten (Allgäu)
- Aktenzeichen
- IN 449/22
- Registerbezug
- Kempten (Allgäu), HRB 10227
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 25.02.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
IN 449/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bilderdienst Allgäu UG (haftungsbeschränkt), Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten (Allgäu), vertreten durch die Geschäftsführerin Storr Karola
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRB 10227
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 - 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 24.02.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bilderdienst Allgäu UG (haftungsbeschränkt), Ursulasrieder Straße 2, 87437 Kempten (Allgäu), vertreten durch die Geschäftsführerin Storr Karola
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRB 10227
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 - 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 24.02.2026