Forderungsprüfung

bikeads GmbH

Waltrop

Das Amtsgericht Bochum hat zur bikeads GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2024, Aktenzeichen 80 IN 956/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 956/23
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 9413
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.09.2024
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2023
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Entwicklung, der Verkauf, die Beratung und die Durchführung von Werbung und Marketingmaßnahmen, insbesondere durch Einsatz von Fahrrädern und anderen mobilen Werbeträgern; Bereitstellung stationärer Werbung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 956/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 9413 eingetragenen bikeads GmbH, An der Zechenbahn 7, 45731 Waltrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Noah Georg Trojanowski,

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Achim Thomas Thiele, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund

wird angeordnet:

Das schriftliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§§ 160, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 15.10.2024 im schriftlichen Verfahren zu folgendem Punkt Stellung zu nehmen:

Frage:
Soll dem Insolvenzverwalter die Genehmigung erteilt werden zu der sanierenden Übertragung des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin auf die 306th UG, vertreten durch Herrn Noah Trojanowski, An der Zechenbahn 7, 45731 Waltrop, mit Wirkung zum 29. Januar 2024 durch Kaufvertrag vom 28. Mai 2024 zu den dort genannten Bedingungen (§§ 160, 162 InsO) ?

Der Antrag mit dem Kaufvertrag liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 aus.

Die Erklärung eines Beteiligten muss bis zu oben genanntem Termin schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Hinweis zum Stimmrecht:
Forderungen, die im Prüfungstermin festgestellt worden sind, haben ein Stimmrecht in Höhe der Feststellung.
Sollte die Forderung im Prüfungstermin nicht festgestellt worden sein, wird der Gläubiger bzw. die Gläubigerin neben einer Stimmabgabe auch um Mitteilung gebeten, für welchen Betrag ein Stimmrecht beantragt wird. Es sind dann auch weitere Unterlagen vorzulegen, die für die Glaubhaftmachung der Forderung dienen können.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, diesen Beschluss und den Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung nebst Kaufvertrag vom 28.05.2024 an alle Insolvenzgläubiger mit angemeldeten Forderungen nach § 8 Abs. 3 InsO zuzustellen.

80 IN 956/23
Amtsgericht Bochum, 17.09.2024

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Forderungsprüfung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Masseunzulänglichkeit
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Forderungsprüfung
  10. Eröffnung des Verfahrens
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