Restschuldbefreiung
Biggeleben genannt Heying, Eberhard Stefan
Leverkusen
Das Amtsgericht Köln hat zur Biggeleben genannt Heying, Eberhard Stefan eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.08.2025, Aktenzeichen 70a IN 79/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 79/22
- Registerbezug
- Köln, HRA 34676
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.08.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 79/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Eberhard Stefan Biggeleben genannt Heying, Hitdorfer Str. 247, 51371 Leverkusen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 34676 eingetragenen Firma Tanzschule Kaechele e. K., Tanzschule Kächele
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 3 Wochen ab Veröffentlichung dieses Beschlusses im Internet im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 aus.
70a IN 79/22
Amtsgericht Köln, 29.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Eberhard Stefan Biggeleben genannt Heying, Hitdorfer Str. 247, 51371 Leverkusen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 34676 eingetragenen Firma Tanzschule Kaechele e. K., Tanzschule Kächele
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 3 Wochen ab Veröffentlichung dieses Beschlusses im Internet im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1216 aus.
70a IN 79/22
Amtsgericht Köln, 29.07.2025