Sicherungsmaßnahme
Big Ben Interactive GmbH
Bergheim
Das Amtsgericht Köln hat zur Big Ben Interactive GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2026, Aktenzeichen 70a IN 261/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 261/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 41166
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Björn-Till Till
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 261/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 41166 eingetragenen Big Ben Interactive GmbH, Walter-Gropius-Str. 28, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Florizoone, Walter-Gropius-Str. 28, 50126 Bergheim
Geschäftszweig: der Import und Export, die Distribution und das Marketing für Multimediaprodukte aller Art, vorrangig Hard- und Software, sowie die Unternehmensberatung.
ist am 29.07.2026, um 07:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn-Till Till, Bahnstr. 3, 50126 Bergheim bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 261/26
Amtsgericht Köln, 29.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 41166 eingetragenen Big Ben Interactive GmbH, Walter-Gropius-Str. 28, 50126 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Axel Florizoone, Walter-Gropius-Str. 28, 50126 Bergheim
Geschäftszweig: der Import und Export, die Distribution und das Marketing für Multimediaprodukte aller Art, vorrangig Hard- und Software, sowie die Unternehmensberatung.
ist am 29.07.2026, um 07:39 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn-Till Till, Bahnstr. 3, 50126 Bergheim bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70a IN 261/26
Amtsgericht Köln, 29.07.2026