Insolvenzbekanntmachung

Biese, Axel Eduard Edwin

Goslar

Das Amtsgericht Goslar hat zur Biese, Axel Eduard Edwin eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.02.2026, Aktenzeichen 32 IN 6/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Goslar
Aktenzeichen
32 IN 6/26
Registerbezug
Braunschweig, HRA 110341
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
06.02.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

32 IN 6/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Axel Eduard Edwin Biese, geb. am 11.02.1957, Kolberger Straße 30, 38642 Goslar, Inh. der Elch-Apotheke Axel Biese e.K. (AG Braunschweig, HRA 110341), wurde der Beschluss vom 05.02.2026 durch Beschluss vom 06.02.2026 um 11:00 Uhr gemäß §§ 21, 22 InsO ergänzt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Goslar, - Insolvenzgericht -, Kaiserbleek 8, 38640 Goslar, Postanschrift: Postfach 2830, 38628 Goslar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Goslar, 06.02.2026

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Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme
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