Insolvenzbekanntmachung
BFB Estrichbau GmbH
Rödermark
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur BFB Estrichbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2026, Aktenzeichen 8 IN 118/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 118/21
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 45773
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 27.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Geschäftsnummer: 8 IN 118/21
In dem Insolvenzverfahren BFB Estrichbau GmbH, Carl-Zeiss-Straße 35, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 45773),
vertreten durch:
Ganyi Deszo, Scheelestr. 112, 12209 Berlin, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
wird die Durchführung des Schlußtermins im schriftlichen Verfahren vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Kaiserstr. 18, 63065 Offenbach am Main angeordnet (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Schlußtermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 08.12.2026.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen eventuelle Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten schriftlich bei Gericht eingehen:
- Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO,
- Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Vorschuss auf die Verfahrenskosten (3.048,66 Euro) geleistet wird.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.10.2026
In dem Insolvenzverfahren BFB Estrichbau GmbH, Carl-Zeiss-Straße 35, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 45773),
vertreten durch:
Ganyi Deszo, Scheelestr. 112, 12209 Berlin, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
wird die Durchführung des Schlußtermins im schriftlichen Verfahren vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Kaiserstr. 18, 63065 Offenbach am Main angeordnet (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Schlußtermin (§ 197 InsO) entspricht, ist der 08.12.2026.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen eventuelle Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten schriftlich bei Gericht eingehen:
- Anhörung der Gläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO,
- Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Vorschuss auf die Verfahrenskosten (3.048,66 Euro) geleistet wird.
Amtsgericht Offenbach am Main, 27.10.2026