Eröffnung des Verfahrens

Bexter's Club GmbH

Chemnitz

Das Amtsgericht Chemnitz hat über das Vermögen der Bexter's Club GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 27.12.2019, Aktenzeichen 521 IN 1826/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen
521 IN 1826/19
Registerbezug
Chemnitz, HRB 31598
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
27.12.2019
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Katrin Hahn

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 521 IN 1826/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bexter's Club GmbH,
Friedensplatz 1, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31598
vertreten durch die Geschäftsführerin Stephanie Drummer

ergeht am 27.12.2019 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Frisörsalon) wird am
27.12.2019 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zur Insolvenzverwalterin wird

Rechtsanwältin
Katrin Hahn
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: hahn@handschumacher.de
Website: www.handschumacher.de

bestellt.

3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum
14.02.2020 anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.

5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 27.03.2020 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.

7. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Der Beschluss kann für die Verfahrensbeteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

521 IN 1826/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 27.12.2019

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens