Eröffnung des Verfahrens
Bexter Montage GmbH
Chemnitz
Das Amtsgericht Chemnitz hat über das Vermögen der Bexter Montage GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 20.08.2019, Aktenzeichen 203 IN 1023/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 203 IN 1023/19
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 30783
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 20.08.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Mandy Petau
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 222 IN 1023/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bexter Montage GmbH,
Henriettenstraße 77, 09112 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 30783
vertreten durch die Geschäftsführerin Stephanie Drummer
ergeht am 19.08.2019 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Ladeneinrichtungsbau)
wird am 19.08.2019 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin
Mandy Petau
Kanzlerstraße 34
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 4909167
Telefax: 0371 4909444
Email geschäftlich: mail@mathern-flatter.com
bestellt.
3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum
08.10.2019 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 19.11.2019 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.
222 IN 1023/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 20.08.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bexter Montage GmbH,
Henriettenstraße 77, 09112 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 30783
vertreten durch die Geschäftsführerin Stephanie Drummer
ergeht am 19.08.2019 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Ladeneinrichtungsbau)
wird am 19.08.2019 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin
Mandy Petau
Kanzlerstraße 34
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 4909167
Telefax: 0371 4909444
Email geschäftlich: mail@mathern-flatter.com
bestellt.
3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum
08.10.2019 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 19.11.2019 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.
222 IN 1023/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 20.08.2019