Eröffnung des Verfahrens
beXstage GmbH
Chemnitz
Das Amtsgericht Chemnitz hat über das Vermögen der beXstage GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 16.07.2019, Aktenzeichen 501 IN 946/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 501 IN 946/19
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 31970
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 16.07.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Christoph Mathern
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 501 IN 946/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der beXstage GmbH, Brückenstraße
17, 09111 Chemnitz,
vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Stephanie Drummer
ergeht am 14.07.2019 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Betreiben von
gastrnomischen Einrichtungen) wird am 14.07.2019 um 18:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Christoph Mathern
Kanzlerstraße 34
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 4909167
Telefax: 0371 4909444
Email geschäftlich: mail@mathern-flatter.com
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 02.09.2019
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 14.10.2019 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
7. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
501 IN 946/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.07.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der beXstage GmbH, Brückenstraße
17, 09111 Chemnitz,
vertreten durch die geschäftsführende Gesellschafterin Stephanie Drummer
ergeht am 14.07.2019 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Betreiben von
gastrnomischen Einrichtungen) wird am 14.07.2019 um 18:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Christoph Mathern
Kanzlerstraße 34
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 4909167
Telefax: 0371 4909444
Email geschäftlich: mail@mathern-flatter.com
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 02.09.2019
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 14.10.2019 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
7. Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom
Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
501 IN 946/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 16.07.2019