Forderungsprüfung

BEVO DE Alpha 1e GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Hameln hat zur BEVO DE Alpha 1e GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.04.2026, Aktenzeichen 36 IN 25/25 -4.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 25/25 -4
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 94287
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
22.04.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

36 IN 25/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 1e GmbH, Angermunder Str. 126, 40489 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 94287), vertr. d.: Bernd Klein, Kranichfeld 34, 31787 Hameln, (Geschäftsführer),
ist Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover,
Tel. +49 511 543815 - 00, Fax: +49 511 543815 - 96, E-Mail: hannover@pluta.net zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden:
Prüfung und Entscheidung über die Anerkennung der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen des Insolvenzverwalters über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, der DEGAG Kapital GmbH, der DEGAG WI8 GmbH und anderer Gesellschaften der DEGAG-Gruppe.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 22.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme
  6. Sicherungsmaßnahme