Insolvenzbekanntmachung

BEVO DE Alpha 1c GmbH

Düsseldorf

Das Amtsgericht Hameln hat zur BEVO DE Alpha 1c GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.04.2026, Aktenzeichen 36 IN 23/25 -4.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 23/25 -4
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 94272
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
22.04.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

36 IN 23/25 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BEVO DE Alpha 1c GmbH, Angermunder Str. 126, 40489 Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 94272), vertr. d.: Bernd Klein, Kranichfeld 34, 31787 Hameln, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Manuel Sack, Waldseestrasse 1, 30163 Hannover,
Tel.: +49 511 22889 - 0, Fax: +49 511 22889 - 222,
E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de
zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Durchsetzung von angemeldeten Ansprüchen in Insolvenzverfahren anderer Gesellschaften der DEGAG-Gruppe, insbesondere in den Verfahren über das Vermögen der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG, der DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH, der DEGAG Kapital GmbH und der DEGAG WI8 GmbH unter Wahrnehmung der Gläubigerrechte, insbesondere des Stimmrechts, in Gläubigerversammlungen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 22.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme
  6. Sicherungsmaßnahme