Sicherungsmaßnahme
Beueler Weinkonzept UG (haftungsbeschränkt)
Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat zur Beueler Weinkonzept UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.07.2025, Aktenzeichen 96 IN 119/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 119/25
- Registerbezug
- Bonn, HRB 29104
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.07.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Michael Wilbert
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 119/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 29104 eingetragenen Beueler Weinkonzept UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-Breuer-Str. 46, 53225 Bonn, frühere Anschrift: Clemensstr. 46, 53225 Bonn,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Rupp, Professor-Neu-Allee 1, 53225 Bonn
ist am 11.07.2025, um 12:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Wilbert, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 119/25
Amtsgericht Bonn, 11.07.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 29104 eingetragenen Beueler Weinkonzept UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-Breuer-Str. 46, 53225 Bonn, frühere Anschrift: Clemensstr. 46, 53225 Bonn,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sebastian Rupp, Professor-Neu-Allee 1, 53225 Bonn
ist am 11.07.2025, um 12:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Wilbert, Meckenheimer Allee 148, 53115 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 119/25
Amtsgericht Bonn, 11.07.2025