Insolvenzbekanntmachung

Betreute Grundschule der Gerhard-Hauptmann-Schule e.V.

Kiel

Das Amtsgericht Kiel hat zur Betreute Grundschule der Gerhard-Hauptmann-Schule e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2026, Aktenzeichen 25 IN 50132/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kiel
Aktenzeichen
25 IN 50132/24
Registerbezug
Kiel, VR 3844 KI
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
21.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Branchenindikator
Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

25 IN 50132/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Betreute Grundschule der Gerhard-Hauptmann-Schule e.V., Große Ziegelstr. 62, 24148 Kiel, vertreten durch die Vorstände Bianka Hencke, Torsten Liethmann und Alexander Christopher Riedel, geb. Riedel
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: VR 3844 KI
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas Thürk, -Kanzlei am Lessingplatz-, Lessingplatz 4, 24116 Kiel, Gz.: 00227-24

Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.11.2026
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.

Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 300,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei d. FinMinSH, Landeskasse unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Kiel erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Kiel - Insolvenzgericht - 20.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Vergütungsfestsetzung